I. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden
Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
II. Vertragsschluss, Allgemeines
1. Die Reparaturbedingungen gelten für alle Leistungen die MMS − Multi Media
Service in den Geschäftsräumen sowie im Außendienst durchführt.
2. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist
diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend.
3. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
von MMS − Multi Media Service.
4. Wurde der Reparaturgegenstand nicht von MMS − Multi Media Service geliefert,
so hat der Kunde auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des
Gegenstandes hinzuweisen, sofern MMS − Multi Media Service kein Verschulden
trifft, stellt der Kunde MMS − Multi Media Service von evtl. Ansprüchen Dritter
aus gewerblichen Schutzrechten frei.
III. Leistungsumfang
1. Die in der MMS − Multi Media Service Preisliste aufgeführten
Reparaturpauschalen beinhalten die Instandsetzung (Arbeitszeit, Ersatzteile),
die Reinigung, den Funktionstest und die Gewährleistung.
Teile, die nicht in der Reparaturpauschale enthalten sind, können der jeweils
aktuellen Preisliste entnommen werden. Die sind je nach Produkt und Gerätetyp:
− der Austausch kompletter nicht reparabler Baugruppen
− Bildröhren, Panels, Gehäuseteile
Verbrauchs− und Verschleißmaterial ist generell nicht in der Reparaturpauschale
enthalten.
2. Alle zur Reparatur gegebenen Geräte, Komponenten und Teile müssen sich im
reparaturfähigem (vollständig und unbeschädigt) Zustand befinden.
3. MMS − Multi Media Service hat das Recht, die Reparatur von defekten
Baugruppen und Teilen durch Tausch mit funktionsgleichen Teilen durchzuführen.
4. Für verschiedene Teile bietet MMS − Multi Media Service seinen Kunden einen
Vorab−Austausch an. Bei Fehlbestellungen oder Stornierungen des Auftrages ist
MMS − Multi Media Service berechtigt, dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in
Rechnung zu stellen.
IV. Nicht durchführbare Reparatur
1. Kann eine Reparatur aus von MMS − Multi Media Service nicht zu vertretenden
Gründen nicht durchgeführt / abgeschlossen werden, dann ist MMS − Multi Media
Service berechtigt den entstandenen und belegbaren Aufwand (Fehlersuchzeit
gleich Arbeitszeit) in Form einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
Gründe für eine nichtdurchführbare Reparatur liegen vor, wenn:
a. der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist;
b. Ersatzteile nicht zu beschaffen sind;
c. Teile und Baugruppen so beschädigt sind, dass eine Reparatur nicht möglich
ist;
d. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat;
e. der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
gegen Erstattung der Aufwandspauschale wieder in den Ursprungszustand
zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht
erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet MMS − Multi Media Service nicht für
Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und
für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind,
gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft.
4. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit
des Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
5. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MMS − Multi
Media Service − außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit
des Inhabers und leitender Angestellter − nur für den vertragstypischen,
vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. MMS − Multi Media Service haftet nicht
für Folgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenem Gewinn.
V. Kostenvoranschlag
1. Ein Kostenvoranschlag wird erstellt wenn:
a. der Kunde dies ausdrücklich wünscht und dafür einen Auftrag erteilt.
b. Ersatzteile und Komponenten zur Reparatur notwendig sind, die nicht durch die
Reparaturpauschale abgedeckt sind.
2. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden nicht
berechnet, soweit sie bei der Durchführung der Reparatur verwertet werden
können.
3. Wird ein von MMS − Multi Media Service erstellter Kostenvoranschlag vom
Kunden abgelehnt, dann wird der für die Fehleranalyse entstandene Arbeitsaufwand
in Form einer Bearbeitungsgebühr an den Kunden berechnet.
4. Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlages sind
bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Eingriffe lassen sich häufig
auch dann nicht beheben, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme des
Kostenvoranschlages den Reparaturauftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf,
dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nicht.
VI. Preis und Zahlung
1. Maßgeblich für die Berechnung der Reparatur ist die zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung gültige MMS − Multi Media Service Preisliste. Diese steht
jedem Kunden im Internet unter www.mms−multimediaservice.de zur Verfügung.
2. Kommt nicht die Reparaturpauschale zur Anwendung, dann werden bei der
Berechnung der Reparatur die Preise für verwendete Teile, Materialien und
Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt− und
Transportkosten jeweils gesondert ausgewiesen. Wird die Reparatur aufgrund eines
verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den
Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders
aufzuführen sind.
3. Alle Preise verstehen sich in € (Euro). Die Mehrwertsteuer wird in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Kunden berechnet.
4. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung seitens MMS − Multi Media Service und
eine Beanstandung seitens des Kunden müssen schriftlich, spätestens vier Wochen
nach Zugang der Rechnung erfolgen.
5. Die Zahlung ist bei Abnahme und Aushändigung oder übersendung der Rechnung
innerhalb sieben Tage rein netto zu leisten.
6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom
Auftragnehmer bestrittener Gegenansprüche des Kunden ist nicht statthaft.
VII. Transport und Versicherung bei Reparatur im Werk von MMS − Multi Media
Service
1. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird ein auf Verlangen des
Kunden durchgeführter Hin− und Abtransport des Reparaturgegenstandes −
einschließlich einer etwaigen Verpackung und Verladung − auf seine Rechnung
durchgeführt, andernfalls wird der Reparaturgegenstand vom Kunden auf seine
Kosten beim Auftragnehmer angeliefert und nach Durchführung der Reparatur bei
MMS − Multi Media Service durch den Kunden wieder abgeholt.
2. Wird MMS − Multi Media Service vom Kunden mit der Abholung ( MMS − Multi
Media Service Shuttle ) des Reparaturgegenstandes beauftragt, dann ist dieser
mit € 2.000,−− gegen Transportschäden versichert.
3. Reparaturgegenstände die mit Transportdienstleistern (UPS, German Parcel,
Deutsche Post, oder Anderen) transportiert werden sind entsprechend deren
Richtlinien versichert. Weitergehenden Versicherungsschutz kann der Kunde für
den Rücktransport der Ware bei MMS − Multi Media Service schriftlich beantragen.
Die Kosten werden an den Kunden weiterbelastet.
4. Für eingesandte, überbrachte oder abgeholte Geräte geht die Gefahr auf MMS −
Multi Media Service über, sobald diese Geräte bei MMS − Multi Media Service
angeliefert werden.
5. Bei Abholung oder Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den
Kunden auf diesen über. Bei Versand per Transportdienstleister geht die Gefahr
auf den Kunden über, wenn das Gerät an diesen übergeben worden ist.
6. Wird vom Kunden der Rückversandweg nicht angegeben, dann wählt MMS − Multi
Media Service mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Versandweg und
den Transportdienstleister aus.
7. Zur Vermeidung von Transportschäden behält sich MMS − Multi Media Service
vor, beschädigte oder unbrauchbare Kartonage durch neue zu ersetzen. Die Kosten
für die Neukartonage und die Innenverpackung trägt der Kunde.
8. Reklamationen bei Auslieferung bezüglich Vollständigkeit und Transportschäden
sind unverzüglich dem Transportdienstleister und/oder MMS − Multi Media Service
zu melden. Eine Meldung hat schriftlich zu erfolgen.
VIII. Reparaturfrist
1. Die Angaben über die Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher
nicht verbindlich.
2. Die Durchlaufzeit für Pauschalreparaturen beträgt in der Regel fünf
Arbeitstage ab Wareneingang, bzw. ab Genehmigung des Kostenvoranschlages.
3. Die Durchlaufzeit kann sich erheblich verlängern, wenn die für die Reparatur
notwendigen Ersatzteile nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
4. Die Reparatur kann sich verzögern durch Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie den Eintritt von
Umständen, die von MMS − Multi Media Service nicht verschuldet sind.
5. Erwächst dem Kunden nachweisbar infolge Verzugs des Auftragnehmers ein
Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine
Verzugsentschädigung zu verlangen; diese beträgt für jede volle Woche der
Verspätung 0,5%, im ganzen aber höchstens 5% vom Reparaturpreis für denjenigen
Teil des vom Auftragnehmer zu reparierenden Gegenstandes, der infolge der
Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann.
IX. Pfandrecht des Werksunternehmens und unterlassene Abholung
1. MMS − Multi Media Service steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung
ein vertragliches Pfandrecht an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in
den Besitz von MMS − Multi Media Service gelangt sind.
2. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nach Durchführung der
Service−Leistung auch dann noch nicht ein, nachdem er eine weitere Aufforderung
erhalten hat, oder holt der Kunde das Gerät binnen 4 Wochen nach der zweiten
Aufforderung nicht ab, kann MMS − Multi Media Service den Kunden nach Ablauf der
Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen.
3. Ist das Gerät auch nach 3 Monaten nach der zweiten Aufforderung nicht
abgeholt worden, ist MMS − Multi Media Service zur weiteren Aufbewahrung nicht
verpflichtet und von jeglicher Haftung, auch für leichtfahrlässige Beschädigung
oder Untergang, frei. Nach Ablauf dieser 3 Monatsfrist steht es MMS − Multi
Media Service frei, dem Kunden eine Androhung eines freihändigen Verkaufes
zuzusenden. Vier Wochen nach Absenden dieser Androhung darf MMS − Multi Media
Service das betreffende Gerät zur Deckung der Service−Leistungsforderung gegen
den Kunden veräußern. Wird dabei ein Mehrerlös in Bezug auf Reparaturpauschale
erzielt, ist er an den Kunden auszukehren.
X. Gewährleistung für Reparatur und Haftung
1. MMS − Multi Media Service gewährleistet auf die einwandfreie durchgeführte
Reparatur sechs Monate lang. Mängel werden unentgeltlich am betroffenen Gerät
nachgebessert, wenn und soweit sie von MMS − Multi Media Service zu vertreten
sind. Die Gewährleistung von MMS − Multi Media Service bezieht sich
ausschließlich auf die im Rahmen der Reparatur behobenen Fehler (Bauteile). Die
Gewährleistung beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung.
2. MMS − Multi Media Service gewährleistet die Verwendung einwandfreien
Materials bei der Durchführung von Reparaturen für den gleichen Zeitraum.
3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde MMS − Multi Media Service Zeit und
Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der
beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der
Gewährleistungsmaßnahmen MMS − Multi Media Service oder dessen Beauftragten zur
Verfügung steht.
über die Gewährleistung hinausgehende Ansprüche kann der Kunde erst stellen,
wenn der Reparaturgegenstand nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen immer
noch nicht funktionsfähig ist.
4. MMS − Multi Media Service haftet für Schäden und Verluste an dem/des
Auftragsgegenstand(es) nur insoweit, als MMS − Multi Media Service oder seine
Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.
Im Fall der Beschädigung ist MMS − Multi Media Service zur für den Kunden
kostenlosen Instandsetzung verpflichtet, aber auch alleine berechtigt.
Ist die Instandsetzung unmöglich oder übersteigt der Aufwand dafür den Zeitwert,
kann MMS − Multi Media Service stattdessen die Ansprüche des Kunden durch
Zahlung des Kaufpreises eines vergleichbaren Gerätes oder nach eigener Wahl,
durch Lieferung eines entsprechenden Neugerätes erfüllen. Gleiches gilt bei
Verlust.
MMS − Multi Media Service haftet in keinem Fall für Liebhaberwerte oder
Vergleichbares.
5. Für Schäden anderer Art, sei es am Gerät oder auch anderweitig, gleich aus
welchem Rechtsgrund, so unter anderem auch in Folge der Verletzung vertraglicher
Nebenverpflichtungen oder aufgrund unerlaubter Handlungen, haftet MMS − Multi
Media Service nur, wenn und soweit solche Schäden durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten von MMS − Multi Media Service oder der Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen von MMS − Multi Media Service bei der Ausübung der Ihnen
zugewiesenen Aufgaben nach diesem Reparaturauftrag verursacht worden sind.
MMS − Multi Media Service ist nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen nur dann
zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden beziehungsweise zum Schadenersatz
verpflichtet, wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach Ihrer
Entdeckung, jedenfalls nicht später als eine Woche nach Entdecken, schriftlich
angezeigt worden sind. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
6. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von
MMS − Multi Media Service Mängel beziehungsweise Schadensbeseitigungen vornimmt
oder durch Dritte vornehmen lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch
entstehender Kosten hat der Kunde nicht.
7. Von jeglichen Gewährleistungen ausgeschlossen sind Gebrauchs−,
Verbrauchsgüter wie z.B. Anschlusskabel, Verbindungskabel, Verbindungsstecker,
Tonereinheiten, Tintenstrahldruckköpfe und Patronen, Transfer Belts, OPC
Trommeln, Bildröhren, usw.
8. Bei Reparaturen können Daten auf Datenträgern zerstört oder beschädigt
werden. MMS − Multi Media Service haftet weder für diese Daten noch für
Schadenersatzansprüche die aus Datenverlusten entstehen können. Wichtige Daten
sind ausschließlich vom Inhaber / Kunden der Daten zu sichern.
XI. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich−rechtliches
Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes von MMS − Multi Media Service
zuständig. MMS − Multi Media Service kann auch dass für den Kunden zuständige
Gericht anrufen.
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