Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.


II. Vertragsschluss, Allgemeines

1. Die Reparaturbedingungen gelten für alle Leistungen die MMS − Multi Media Service in den Geschäftsräumen sowie im Außendienst durchführt.
2. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend.
3. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von MMS − Multi Media Service.
4. Wurde der Reparaturgegenstand nicht von MMS − Multi Media Service geliefert, so hat der Kunde auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen, sofern MMS − Multi Media Service kein Verschulden trifft, stellt der Kunde MMS − Multi Media Service von evtl. Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten frei.


III. Leistungsumfang

1. Die in der MMS − Multi Media Service Preisliste aufgeführten Reparaturpauschalen beinhalten die Instandsetzung (Arbeitszeit, Ersatzteile), die Reinigung, den Funktionstest und die Gewährleistung. Teile, die nicht in der Reparaturpauschale enthalten sind, können der jeweils aktuellen Preisliste entnommen werden. Die sind je nach Produkt und Gerätetyp:
− der Austausch kompletter nicht reparabler Baugruppen
− Bildröhren, Panels, Gehäuseteile
Verbrauchs− und Verschleißmaterial ist generell nicht in der Reparaturpauschale enthalten.
2. Alle zur Reparatur gegebenen Geräte, Komponenten und Teile müssen sich im reparaturfähigem (vollständig und unbeschädigt) Zustand befinden.
3. MMS − Multi Media Service hat das Recht, die Reparatur von defekten Baugruppen und Teilen durch Tausch mit funktionsgleichen Teilen durchzuführen.
4. Für verschiedene Teile bietet MMS − Multi Media Service seinen Kunden einen Vorab−Austausch an. Bei Fehlbestellungen oder Stornierungen des Auftrages ist MMS − Multi Media Service berechtigt, dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.


IV. Nicht durchführbare Reparatur

1. Kann eine Reparatur aus von MMS − Multi Media Service nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt / abgeschlossen werden, dann ist MMS − Multi Media Service berechtigt den entstandenen und belegbaren Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Form einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Gründe für eine nichtdurchführbare Reparatur liegen vor, wenn:
a. der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist;
b. Ersatzteile nicht zu beschaffen sind;
c. Teile und Baugruppen so beschädigt sind, dass eine Reparatur nicht möglich ist;
d. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat;
e. der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Aufwandspauschale wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet MMS − Multi Media Service nicht für Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft.
4. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
5. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MMS − Multi Media Service − außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers und leitender Angestellter − nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. MMS − Multi Media Service haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenem Gewinn.


V. Kostenvoranschlag

1. Ein Kostenvoranschlag wird erstellt wenn:
a. der Kunde dies ausdrücklich wünscht und dafür einen Auftrag erteilt.
b. Ersatzteile und Komponenten zur Reparatur notwendig sind, die nicht durch die Reparaturpauschale abgedeckt sind.
2. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden nicht berechnet, soweit sie bei der Durchführung der Reparatur verwertet werden können.
3. Wird ein von MMS − Multi Media Service erstellter Kostenvoranschlag vom Kunden abgelehnt, dann wird der für die Fehleranalyse entstandene Arbeitsaufwand in Form einer Bearbeitungsgebühr an den Kunden berechnet.
4. Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlages sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Eingriffe lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme des Kostenvoranschlages den Reparaturauftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nicht.


VI. Preis und Zahlung

1. Maßgeblich für die Berechnung der Reparatur ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige MMS − Multi Media Service Preisliste. Diese steht jedem Kunden im Internet unter www.mms−multimediaservice.de zur Verfügung.
2. Kommt nicht die Reparaturpauschale zur Anwendung, dann werden bei der Berechnung der Reparatur die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt− und Transportkosten jeweils gesondert ausgewiesen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
3. Alle Preise verstehen sich in € (Euro). Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Kunden berechnet.
4. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung seitens MMS − Multi Media Service und eine Beanstandung seitens des Kunden müssen schriftlich, spätestens vier Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
5. Die Zahlung ist bei Abnahme und Aushändigung oder übersendung der Rechnung innerhalb sieben Tage rein netto zu leisten.
6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Auftragnehmer bestrittener Gegenansprüche des Kunden ist nicht statthaft.


VII. Transport und Versicherung bei Reparatur im Werk von MMS − Multi Media Service

1. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird ein auf Verlangen des Kunden durchgeführter Hin− und Abtransport des Reparaturgegenstandes − einschließlich einer etwaigen Verpackung und Verladung − auf seine Rechnung durchgeführt, andernfalls wird der Reparaturgegenstand vom Kunden auf seine Kosten beim Auftragnehmer angeliefert und nach Durchführung der Reparatur bei MMS − Multi Media Service durch den Kunden wieder abgeholt.
2. Wird MMS − Multi Media Service vom Kunden mit der Abholung ( MMS − Multi Media Service Shuttle ) des Reparaturgegenstandes beauftragt, dann ist dieser mit € 2.000,−− gegen Transportschäden versichert.
3. Reparaturgegenstände die mit Transportdienstleistern (UPS, German Parcel, Deutsche Post, oder Anderen) transportiert werden sind entsprechend deren Richtlinien versichert. Weitergehenden Versicherungsschutz kann der Kunde für den Rücktransport der Ware bei MMS − Multi Media Service schriftlich beantragen. Die Kosten werden an den Kunden weiterbelastet.
4. Für eingesandte, überbrachte oder abgeholte Geräte geht die Gefahr auf MMS − Multi Media Service über, sobald diese Geräte bei MMS − Multi Media Service angeliefert werden.
5. Bei Abholung oder Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden auf diesen über. Bei Versand per Transportdienstleister geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn das Gerät an diesen übergeben worden ist.
6. Wird vom Kunden der Rückversandweg nicht angegeben, dann wählt MMS − Multi Media Service mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Versandweg und den Transportdienstleister aus.
7. Zur Vermeidung von Transportschäden behält sich MMS − Multi Media Service vor, beschädigte oder unbrauchbare Kartonage durch neue zu ersetzen. Die Kosten für die Neukartonage und die Innenverpackung trägt der Kunde.
8. Reklamationen bei Auslieferung bezüglich Vollständigkeit und Transportschäden sind unverzüglich dem Transportdienstleister und/oder MMS − Multi Media Service zu melden. Eine Meldung hat schriftlich zu erfolgen.


VIII. Reparaturfrist

1. Die Angaben über die Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.
2. Die Durchlaufzeit für Pauschalreparaturen beträgt in der Regel fünf Arbeitstage ab Wareneingang, bzw. ab Genehmigung des Kostenvoranschlages.
3. Die Durchlaufzeit kann sich erheblich verlängern, wenn die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
4. Die Reparatur kann sich verzögern durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie den Eintritt von Umständen, die von MMS − Multi Media Service nicht verschuldet sind.
5. Erwächst dem Kunden nachweisbar infolge Verzugs des Auftragnehmers ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu verlangen; diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im ganzen aber höchstens 5% vom Reparaturpreis für denjenigen Teil des vom Auftragnehmer zu reparierenden Gegenstandes, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann.


IX. Pfandrecht des Werksunternehmens und unterlassene Abholung

1. MMS − Multi Media Service steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz von MMS − Multi Media Service gelangt sind.
2. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nach Durchführung der Service−Leistung auch dann noch nicht ein, nachdem er eine weitere Aufforderung erhalten hat, oder holt der Kunde das Gerät binnen 4 Wochen nach der zweiten Aufforderung nicht ab, kann MMS − Multi Media Service den Kunden nach Ablauf der Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen.
3. Ist das Gerät auch nach 3 Monaten nach der zweiten Aufforderung nicht abgeholt worden, ist MMS − Multi Media Service zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet und von jeglicher Haftung, auch für leichtfahrlässige Beschädigung oder Untergang, frei. Nach Ablauf dieser 3 Monatsfrist steht es MMS − Multi Media Service frei, dem Kunden eine Androhung eines freihändigen Verkaufes zuzusenden. Vier Wochen nach Absenden dieser Androhung darf MMS − Multi Media Service das betreffende Gerät zur Deckung der Service−Leistungsforderung gegen den Kunden veräußern. Wird dabei ein Mehrerlös in Bezug auf Reparaturpauschale erzielt, ist er an den Kunden auszukehren.


X. Gewährleistung für Reparatur und Haftung

1. MMS − Multi Media Service gewährleistet auf die einwandfreie durchgeführte Reparatur sechs Monate lang. Mängel werden unentgeltlich am betroffenen Gerät nachgebessert, wenn und soweit sie von MMS − Multi Media Service zu vertreten sind. Die Gewährleistung von MMS − Multi Media Service bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen der Reparatur behobenen Fehler (Bauteile). Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung.
2. MMS − Multi Media Service gewährleistet die Verwendung einwandfreien Materials bei der Durchführung von Reparaturen für den gleichen Zeitraum.
3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde MMS − Multi Media Service Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen MMS − Multi Media Service oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. über die Gewährleistung hinausgehende Ansprüche kann der Kunde erst stellen, wenn der Reparaturgegenstand nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen immer noch nicht funktionsfähig ist.
4. MMS − Multi Media Service haftet für Schäden und Verluste an dem/des Auftragsgegenstand(es) nur insoweit, als MMS − Multi Media Service oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist MMS − Multi Media Service zur für den Kunden kostenlosen Instandsetzung verpflichtet, aber auch alleine berechtigt. Ist die Instandsetzung unmöglich oder übersteigt der Aufwand dafür den Zeitwert, kann MMS − Multi Media Service stattdessen die Ansprüche des Kunden durch Zahlung des Kaufpreises eines vergleichbaren Gerätes oder nach eigener Wahl, durch Lieferung eines entsprechenden Neugerätes erfüllen. Gleiches gilt bei Verlust. MMS − Multi Media Service haftet in keinem Fall für Liebhaberwerte oder Vergleichbares.
5. Für Schäden anderer Art, sei es am Gerät oder auch anderweitig, gleich aus welchem Rechtsgrund, so unter anderem auch in Folge der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen oder aufgrund unerlaubter Handlungen, haftet MMS − Multi Media Service nur, wenn und soweit solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MMS − Multi Media Service oder der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von MMS − Multi Media Service bei der Ausübung der Ihnen zugewiesenen Aufgaben nach diesem Reparaturauftrag verursacht worden sind. MMS − Multi Media Service ist nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen nur dann zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden beziehungsweise zum Schadenersatz verpflichtet, wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, jedenfalls nicht später als eine Woche nach Entdecken, schriftlich angezeigt worden sind. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
6. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von MMS − Multi Media Service Mängel beziehungsweise Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat der Kunde nicht.
7. Von jeglichen Gewährleistungen ausgeschlossen sind Gebrauchs−, Verbrauchsgüter wie z.B. Anschlusskabel, Verbindungskabel, Verbindungsstecker, Tonereinheiten, Tintenstrahldruckköpfe und Patronen, Transfer Belts, OPC Trommeln, Bildröhren, usw.
8. Bei Reparaturen können Daten auf Datenträgern zerstört oder beschädigt werden. MMS − Multi Media Service haftet weder für diese Daten noch für Schadenersatzansprüche die aus Datenverlusten entstehen können. Wichtige Daten sind ausschließlich vom Inhaber / Kunden der Daten zu sichern.


XI. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich−rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes von MMS − Multi Media Service zuständig. MMS − Multi Media Service kann auch dass für den Kunden zuständige Gericht anrufen.